Die Lage
Der Mittelstand ist das Hauptziel der Angreifer. Die Schäden erreichen Rekordwerte und die Angreifer zielen bewusst auf Unternehmen mit knappem IT-Team.
Die Anbieterwahl ist damit Chefsache, doch belastbare Vergleiche fehlen. Der DWC-Marktkompass zählt nach.
Das Format
Der DWC-Marktkompass ist ein redaktioneller Marktvergleich des Digitalen Wirtschaftsclubs (DWC). Die erste Ausgabe vergleicht zehn Anbieter von Cyber-Security-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen im deutschsprachigen Raum.
Jeder bewertete Anbieter erhält vor der Veröffentlichung die ihn betreffenden Fakten zur Prüfung. Wie bewertet wird, steht vollständig auf dieser Seite.
Eine Platzierung im DWC-Marktkompass ist nicht käuflich. Anbieter können nach Erscheinen gekennzeichnete Sichtbarkeit buchen; auf Bewertung und Platzfolge hat das keinen Einfluss. Zum Zeitpunkt der Bewertung bestand zu keinem der bewerteten Anbieter eine laufende Geschäftsbeziehung. Die Bewertung folgt allein den hier dokumentierten Regeln und öffentlichen Quellen.
Was wir vergleichen
Wir vergleichen die Gesamtlösung. Für den Mittelstand zählt das Gesamtbild. Der Vergleich prüft deshalb vier Bereiche: den Schutz selbst, die Verankerung im deutschsprachigen Raum, öffentliche Bewertungen samt Datenhaltung und den Betrieb im Alltag.
Die vier Schutzgebiete
Endpoint/EDR, E-Mail-Sicherheit, Backup und Awareness-Training. Bewertet werden der dokumentierte Schutzumfang je Gebiet und die Ergebnisse unabhängiger Testinstitute.
Verankerung in DACH
Beratung, Bezug und Kostenklarheit, Service und Betreuung sowie Support-Standorte, Partnernetz und deutschsprachige Dokumentation.
Bewertungen und Datenhaltung
Öffentliche Bewertungen auf Produkt-, Unternehmens- und Arbeitgeberplattformen. Dazu Rechtsraum und Kontrolllage der Datenhaltung samt akkreditierter Zertifikate.
Betrieb ohne IT-Abteilung
Startbare Testversion, deutschsprachige Verwaltungsoberfläche, gemeinsame Konsole und eine dokumentierte Ersteinrichtung ohne Dienstleistungspflicht.
Wie viele der vier Schutzgebiete ein Anbieter mit eigenen Leistungen abdeckt, ist unterschiedlich. Welche das je Anbieter sind, steht in der Ranking-Tabelle. Die Abdeckung geht nicht in die Bewertung ein. Sie ist eine Tatsache, die Du bei der Auswahl selbst gewichten solltest.
Das Ranking
Zehn Anbieter im Vergleich. Bewertet sind Cyber-Security-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen im deutschsprachigen Raum.
| Platz | Anbieter |
|---|---|
| Platz 1 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 2 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 3 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 4 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 5 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 6 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 7 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 8 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 9 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
| Platz 10 | [ Anbieter · folgt am 01.10. ] |
Wie die Bewertung entsteht, steht direkt darunter: die acht Kriterien.
Die Kriterien
Was jedes Kriterium misst und was nicht:
Unabhängige Testevidenz
Dieses Kriterium wertet aus, was unabhängige Testinstitute in den 24 Monaten vor der Erhebung veröffentlicht haben. Es misst, wie breit, aktuell und konsistent ein Anbieter dort geprüft wurde; die Detektionsrate einer einzelnen Runde geht nicht ein. Backup und Awareness testet keines der ausgewerteten Institute vergleichbar, diese beiden Gebiete bleiben hier deshalb außen vor. Als Ausreißer gilt eine Runde, in der ein Produkt die Zertifizierung oder Auszeichnung des Instituts verfehlt hat. Wurde ein Anbieter im Fenster von keinem ausgewerteten Institut getestet, erhält er hier keine Note. Sein Gewicht wird aus der Gesamtnote herausgerechnet und der Fall steht sichtbar dabei.
Schutzumfang in den vier Gebieten
Hier zählt, was der Hersteller selbst zur bewerteten Lösung dokumentiert: je fünf Merkmale in den Gebieten Endpoint, E-Mail-Sicherheit, Backup und Awareness-Schulung. Gemessen wird der belegte Umfang dieser Dokumentation. Ob die Funktionen wirksam sind, sagt dieses Kriterium nicht, dafür steht die unabhängige Testevidenz; eine Marktempfehlung ist es ebenso wenig. Gebiete, die ein Anbieter nicht abdeckt, fließen nicht in seine Note ein. Welche das sind, steht als Tatsache dabei und wird nicht benotet.
Beratung, Bezug & Kostenklarheit
Wie leicht kommt ein kleiner oder mittlerer Betrieb an Beratung, Bezug und Preisinformation? Geprüft werden fünf Punkte: ein öffentlich einsehbares Partner- oder Bezugsverzeichnis, die Beziehbarkeit auch in kleinen Stückzahlen, ein deutschsprachiger Beratungsweg, ein kurzer Weg zur Produktinformation und ein öffentlich einsehbarer Preis, der auch von einem autorisierten Partner stammen darf. Vertrieb über Fachhandel und Partner wird dabei gleichwertig behandelt. Was ein Produkt kostet, bewertet dieser Vergleich an keiner Stelle.
Service & Betreuung in DACH
Gemessen wird, was ein Hersteller für Kunden im deutschsprachigen Raum öffentlich zusagt und erreichbar hält: deutschsprachiger Supportkanal, telefonische Erreichbarkeit, Support ohne Aufpreis, veröffentlichte Reaktionszeiten, ein benannter Notfallkanal und die Betreuung über zertifizierte Partner. Die erlebte Qualität der Hilfe kann ein Verfahren wie dieses nicht messen; sie bleibt unbewertet. Veröffentlichte Reaktionszeiten sind Zielwerte der Hersteller und keine garantierten Zusagen. Vorbehaltsklauseln in den Bedingungswerken stehen je Anbieter dabei.
DACH-Verankerung
Die Verankerung im deutschsprachigen Raum wird an sechs Punkten belegt: ein benannter Support-Standort, Entwicklung in DACH oder der EU, ein auszählbares Partnernetz, deutschsprachige Dokumentation, der Hauptsitz und eine Referenz aus dem Mittelstand. Es zählt, was sich öffentlich belegen lässt. Wie gut die Leistung vor Ort ist, lässt sich daraus nicht ablesen und das behauptet dieses Kriterium auch nicht. Zum Anbieter gehört die Unternehmensgruppe samt ihrer Landestöchter. Die Datenhaltung im EU-Rechtsraum wird bei Datensouveränität & Compliance bewertet, damit sie nicht doppelt zählt.
Öffentliche Bewertungen
Grundlage sind die Gesamtnoten, die öffentliche Bewertungsplattformen selbst ausweisen. Sie gehen in drei Teilnoten ein: Produktbewertungen mit 40 Prozent, Bewertungen des Unternehmens mit 40 Prozent und Arbeitgeberbewertungen mit 20 Prozent. Dabei will jede Quelle richtig gelesen sein. Ein Google-Unternehmensprofil bewertet das Unternehmen als Ganzes, die Security-Lösung selbst bleibt dort unbewertet; Arbeitgeberportale wiederum messen die Zufriedenheit von Mitarbeitenden, nicht die von Kunden. Gezählt wird nur der eigene Bewertungsbestand einer Plattform, importierte Bestände anderer Portale bleiben draußen. Für jede Quelle gilt eine Mindestfallzahl und die Zahl der Bewertungen steht neben jeder Note. Wer auf diesen Plattformen bewertet, ist überwiegend international und IT-nah; die Leserschaft dieses Vergleichs bildet diese Basis nicht ab.
Datensouveränität & Compliance
Bewertet werden der Rechtsraum und die Kontrolllage der Datenhaltung sowie akkreditierte Zertifikate. Über die technische Sicherheit der Produkte sagt dieses Kriterium nichts aus. Die Eigentümer- und Kontrollstruktur eines Anbieters zählt nur dann, wenn sie eine rechtliche Zugriffslage auf Daten begründet; als Herkunftsmerkmal spielt sie keine Rolle. Ein Angemessenheitsbeschluss der EU regelt die Zulässigkeit der Datenübermittlung in ein Land. Die dortige Zugriffslage hebt er nicht auf.
Bedienbarkeit & Betrieb ohne IT-Abteilung
Kann ein Betrieb ohne eigene IT-Abteilung die Lösung einführen und betreiben? Vier prüfbare Einstiegsmerkmale geben die Antwort: eine ohne Vertriebskontakt startbare Testversion, eine deutschsprachige Verwaltungsoberfläche, eine gemeinsame Verwaltungskonsole für die vom Anbieter abgedeckten Gebiete und eine dokumentierte Ersteinrichtung ohne Dienstleistungspflicht. Alle vier werden aus öffentlicher Herstellerdokumentation belegt. Der laufende Betriebsaufwand und die erlebte Bedienfreundlichkeit bleiben unbewertet.
Das Verfahren
Bewertet wird nach acht Kriterien mit festen Gewichten, die vor der Bewertung festgelegt wurden:
| Kriterium | Gewicht |
|---|---|
| Unabhängige Testevidenz | 12 % |
| Schutzumfang in den vier Gebieten | 8 % |
| Beratung, Bezug & Kostenklarheit | 18 % |
| Service & Betreuung in DACH | 14 % |
| DACH-Verankerung | 14 % |
| Öffentliche Bewertungen | 18 % |
| Datensouveränität & Compliance | 8 % |
| Bedienbarkeit & Betrieb ohne IT-Abteilung | 8 % |
Die Gesamtnote ist die gewichtete Summe der acht Kriteriumsnoten. Gerundet wird ausschließlich am Ende, kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Veröffentlicht werden je Anbieter die Platznummer und diese Gesamtnote.
Wie die Platzfolge entsteht: Die Platzfolge folgt der auf zwei Nachkommastellen gerundeten Gesamtnote. Anbieter mit gleichem Wert teilen sich den Platz und werden alphabetisch aufgeführt; der nachfolgende Platz entfällt.
Kann ein Kriterium für einen Anbieter mangels öffentlicher Daten nicht bewertet werden, erhält er dort keine Note („k. A."). Sein Gewicht wird aus der Gesamtnote herausgerechnet. Fehlende Daten werden weder als Null gewertet noch geschätzt und jeder solche Fall ist in der Ergebnisdarstellung sichtbar vermerkt.
Woher ein Anbieter kommt, gibt weder Auf- noch Abschlag. Die DACH-Perspektive liegt in den Kriterien selbst, vor allem in der Achse aus Beratung & Bezug, Service & Betreuung und DACH-Verankerung, die zusammen 46 Prozent des Gewichts trägt. Der Sitz eines Anbieters wird als Tatsache ausgewiesen und fließt in keine Note ein.
Das Feld
Das Feld stand fest, bevor die Bewertung begann. Ende Juli 2026 galten zunächst feste Aufnahmevoraussetzungen, darunter die Abdeckung von mindestens drei der vier Schutzgebiete. Aus den qualifizierten Anbietern entstand die Auswahl über eine vorab fixierte Ordnungsregel nach dem Erfüllungsgrad dieser Voraussetzungen, mit der Erreichbarkeit im deutschsprachigen Raum als erstem Merkmal. Ein Scoring oder eine freie Auswahl fand dabei nicht statt. So entstand das Feld: zwölf Anbieter, zehn für das Ranking, zwei als Reserve. Für jeden bewerteten Anbieter müssen zudem mindestens 70 Prozent der Kriterien aus öffentlichen Quellen belegbar sein; wer daran scheitert, wird durch die Reserve ersetzt. Nach dieser Festlegung wurde das Feld nicht mehr angerührt, unabhängig davon, was die Bewertung ergab.
Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit des Marktes. Es gibt relevante Anbieter, die nicht im Feld stehen; die Feldabgrenzung ist eine redaktionelle Entscheidung. Die Namen der zehn bewerteten Anbieter stehen in der Ausgabe.
Die Stichtage
Jede Zahl hat ein Datum. Öffentliche Quellen ändern sich laufend: Bewertungsportale, Testrunden, Herstellerdokumentation. Jedes Kriterium wurde deshalb zu einem festen Stichtag erhoben und die erhobenen Werte bleiben auf diesem Stand. Ein Nachziehen in Kenntnis der Rangfolge wäre genau der Eingriff, den das Verfahren ausschließt. Wie schnell sich Werte bewegen, hat die Erhebung selbst gemessen: Eine Standortnote änderte sich binnen Tagen um 0,1, eine einzige neue Bewertung genügte dafür.
Die Stichtage je Kriterium: Datensouveränität & Compliance 3./4. August 2026, Öffentliche Bewertungen 24. bis 28. August 2026, Unabhängige Testevidenz und Bedienbarkeit 31. August 2026, Schutzumfang 1. September 2026, Beratung & Bezug, Service und DACH-Verankerung 1./2. September 2026.
Korrekturen nach dem Stichtag laufen ausschließlich über das Stellungnahmeverfahren und werden ausgewiesen.
Die Prüfkette
Wie das Verfahren sich selbst kontrolliert: Bevor die Rangfolge feststand, hat die Bewertung mehrere unabhängige Kontrollen durchlaufen:
- Dominanz-Kontrolle. Kein einzelnes Kriterium darf die Rangfolge beherrschen; für Einzelkriterien und Kriteriengruppen gelten feste Obergrenzen der Rangwirkung.
- Trennschärfe-Kontrolle. Jedes Kriterium wird daraufhin geprüft, ob es zwischen den Anbietern tatsächlich unterscheidet. Ein Befund führt nie zu einer nachträglichen Umgewichtung; er wird ausgewiesen und wirkt auf künftige Vergleiche.
- Testläufe gegen bekannte Sollwerte. Erhebungswerkzeuge kamen erst zum Einsatz, nachdem sie an Plattformen mit verifizierten Werten bestanden hatten.
- Handnachprüfung und Zweitmessung. Maschinell erhobene Werte zählen erst, wenn eine unabhängige zweite Messung oder eine Sichtprüfung sie bestätigt hat; wörtliche Zitate wurden gegen die Quelle geprüft.
- Marktwahrnehmungsprobe. Vor der Veröffentlichung wurde die öffentlich dokumentierte Marktwahrnehmung unabhängig erhoben und mit dem Ergebnis abgeglichen; Abweichungen werden ausgewiesen.
- Anwalts-Gegenprobe. Vor der Festlegung wurde das Ergebnis aus drei Perspektiven angegriffen: der des am schlechtesten platzierten Anbieters, der des Erstplatzierten und der eines nicht aufgenommenen Anbieters. Kein Angriff darf unbeantwortet bleiben.
Ein Abgleich mit der Praxiserfahrung von Anwendern oder Systemhäusern hat nicht stattgefunden. Die Validierung erfolgte gegen die öffentlich dokumentierte Marktwahrnehmung; den Praxisabgleich trägt das Stellungnahme-Anschreiben.
Stellungnahme
Vor der Erscheinung erhält jeder bewertete Anbieter ein Stellungnahme-Anschreiben mit den ihn betreffenden Fakten und einer Frist von fünf Arbeitstagen. Weist ein Anbieter nach, dass eine Angabe zum Stichtag unzutreffend war oder ein Beleg übersehen wurde, wird korrigiert, und zwar mit datiertem Korrekturvermerk. Eine stille Änderung gibt es nicht. Führt eine Korrektur zu einer anderen Note, ändern sich Note und Platzfolge entsprechend; auch das wird ausgewiesen. Die Angaben der Ausgabe beruhen auf dem Rechercheergebnis zum jeweils genannten Stichtag und jeder Anbieter erhält vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auch der Leitsatz, der im Ranking zu jedem Anbieter steht, wird ausschließlich aus den erhobenen Bewertungsdaten abgeleitet und unterliegt diesem Verfahren.
Die Quellen
Woher die Zahlen kommen: Jede Bewertung stützt sich ausschließlich auf öffentlich abrufbare, datierte Quellen. Sie stammen aus vier Arten:
Unabhängige Testinstitute
Veröffentlichte Testrunden aus den 24 Monaten vor der Erhebung: AV-TEST, AV-Comparatives, SE Labs und Virus Bulletin.
Öffentliche Bewertungsplattformen
Produkt-, Unternehmens- und Arbeitgeberbewertungen. Gezählt wird nur der eigene Bewertungsbestand einer Plattform, mit Mindestfallzahl und ausgewiesener Fallzahl je Note.
Herstellerdokumentation
Datenblätter, Bedingungswerke, Support- und Partnerverzeichnisse der Anbieter selbst. Sie sind als Anbieterangaben gekennzeichnet und werden nach festen Regeln begrenzt gewertet.
Register & Zertifikate
Akkreditierte Zertifizierungen und amtliche Register, etwa für Konzernsitz und Kontrollstruktur, geprüft an der Originalquelle.
Die Kennzahlen zur Bedrohungslage stammen aus dem Bitkom-Wirtschaftsschutz 2025 und dem BSI-Lagebericht 2025. Jedes Kriterium wurde zu einem festen Stichtag erhoben; die Stichtage stehen im Methodikteil.